Stolpersteine image
Am 5. Okto­ber 2023 verlegte der Künstler Gunter Demnig zwei Stolpersteine in der Anger­mün­der Straße. Vor dem Haus Nr. 53 und Nr. 6 in Erin­ne­rung an Wal­ter Blu­men­thal und Joseph Emil Gobitz, die in Auschwitz und Kulmhof durch den Naziterror ums Leben kamen.

Weitere Verlegungen sind geplant.

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Die jüdische Familie Kempe wohnte Hermann-Seidel-Str. 7 (damals Wilhelmstr. 7). Richard Kempe, geb. 14. Januar 1885, war reisender Handelsvertreter für Wein, Spirituosen, Wurstwaren und Fleischereibedarfsartikeln. Nach der Machtergreifung verweigerte ihm die Oderberger Ortspolizeibehörde die Verlängerung der notwendigen Reiselegetimationskarte (entspricht heute in etwa einer Gewerbeerlaubnis). Ein jahrelanger Rechtsstreit gegen die Stadt Oderberg folgte, den er 1936 vor dem Bezirksverwaltungsgericht Potsdam gewann.
1935 wurde er wegen des Vorwurfs staatsfeindlicher Äußerungen für sieben Tage in Schutzhaft genommen. Ziel war es Richard Kempe und Familie zur Auswanderung zu zwingen. Seine Ehefrau Elisabeth („Lotte“) Kempe, geb. 02. August 1892, war die Tochter des Arztes Ludwig Kempe, dessen Grabstein noch heute auf dem jüdischen Oderberger Friedhof steht. Von ihm hatte sie das Wohnhaus geerbt. Der Sohn Leo Kempe, geb. 25. November 1924, ging in Bad Freienwalde auf die Mittelschule.

Richard Kempe wurde Ende 1938 erneut in Schutzhaft genommen. Als er nach sechs Wochen lebend aus dem KZ Sachsenhausen zurückkam, fasste die Familie den Entschluss die Heimat zu verlassen. Lotte Kempe verkaufte das Haus an einen Klempnermeister aus Oderberg und die Familie bereitete die Auswanderung vor. Am 21. August 1939 waren sie in der Innsbrucker Str. 7 Berlin gemeldet. Trotz des unmittelbar bevorstehenden Kriegsausbruches gelang die Ausreise nach Großbritannien, wo sie am 19. Dezember 1939 in Liverpool ein Schiff bestiegen, das sie nach Valparaiso/Chile brachte. Im Jahre 1946 erkundigte sich Lotte Kempe bei der Stadt Oderberg nach Verbleib des Kaufpreis für das Grundstück (11.700 RM). 6.000 RM hatte der Klempner auf ein ihr gehörendes Sparkonto bei der Kreissparkasse Angermünde eingezahlt, die Zahlung der Restsumme sollte erst nach Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen bei der Umschreibung des Grundbuches erfolgen.
Dies erfolgte erst 1940, die Restsumme wurde auf ein Sperrkonto mit ihrem Namen eingezahlt. Alle Konten jüdischer Inhaber wurden während des Krieges zugunsten des Deutschen Reiches enteignet.